Zur Personalie des ehemaligen Referenten des Bürgermeisters
Nach Aussage des Bürgermeisters erfolgte eine Zuweisung an die Stadtwerke gemäß § 4 Abs. 2 TvöD.
Hier der Auszug aus dem § 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD):
„§ 4 Versetzung,
Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung
(1) 1Beschäftigte
können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet
werden. 2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb
des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei
Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu Absatz 1:
1. Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei
einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines
anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2. Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei
einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers
unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
(2) 1Beschäftigten
kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer
Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem
Dritten zugewiesen werden. 2Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund
verweigert werden. 3Die Rechtsstellung der Beschäftigten bleibt unberührt.
4Bezüge aus der Verwendung nach Satz 1 werden auf das Entgelt angerechnet.
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses -
die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem
der Allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt.
(3) 1Werden Aufgaben
der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des
Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich
geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung).
2§ 613a BGB sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Protokollerklärung zu Absatz 3:
1Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden
Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten.
2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem
Dritten vertraglich geregelt.“
Es geht also um eine befristete "Zuweisung". So stellt sich die Frage, welche Position der
ehemalige Referent des Bürgermeisters einnehmen sollte, wenn die befristete
Zuweisung beendet wäre. Da die Stelle des Referenten laut Stellenplan mit einer
Entgeltgruppe 13 eingestuft ist, wird er sicher auch wieder innerhalb der
Verwaltung eine Stelle besetzen, die ebenso eingestuft ist. Gemäß des aktuellen
Stellenplanes gibt es neben der Referentenstelle nur 4,75 Stellen in der
gesamten Stadtverwaltung, die mit einer EG 13 eingestuft sind : 2,75 Stellen im
Bereich Rechts- und Versicherungsangelegenheiten /Datenschutz, eine Stelle in
der Bauverwaltung und eine Stelle im Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Vom
Anforderungsprofil sind diese Stellen aus meiner Sicht nicht passend für
jemanden, der Erziehungswissenschaften, Politik und Soziologie studiert hat. Und
außerdem sind die Stellen ja besetzt. Es bleibt also abzuwarten, ob mit dem 2.
Nachtrag zum Haushalt 2020 eine entsprechende Änderung des Stellenplanes
erfolgt, um damit eine Stelle für den ehemaligen Referenten zu schaffen. Und
dies wird sicher auch mit einer Erhöhung der Personalausgaben einhergehen
müssen.
Interessant ist auch,
dass der Bürgermeister erklärt, am 02.06.2020 den Vorsitzenden der
Stadtverordnetenversammlung und die Fraktionsvorsitzenden über die Beendigung
der Zusammenarbeit informiert zu haben, Herr Blettermann jedoch behauptet, dass
mit ihm nicht gesprochen wurde. Heist das, dass der Bürgermeister tatsächlich
über die BEENDIGUNG der Zusammenarbeit, also über eine Beendigung des
Arbeitsvertrages informiert hat, und tatsächlich aber eine Zuweisung zu den
Stadtwerken beabsichtigte, bei der der Arbeitsvertrag zwischen der
Stadtverwaltung und dem ehemaligen Referenten erhalten bleiben sollte? und welches dienstliche oder betriebliche oder öffentliche Interesse an einer Tätigkeit des ehemaligen Referenten bei den Stadtwerken gibt oder gab es denn?
Ich verstehen bis heute nicht, warum der Bürgermeister nicht einfach mit den Fraktionen darüber beraten hat, wie er mit dieser Personalie umgehen soll. Entweder nach §4 oder Kündigung mit dem Risiko, dass dagegen geklagt wird. Zumindest wäre das eine transparente Entscheidung aller gewesen und hätte nicht zu diesen Problemen geführt.
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