Zur Personalie des ehemaligen Referenten des Bürgermeisters

 

Nach Aussage des Bürgermeisters erfolgte eine Zuweisung an die Stadtwerke gemäß § 4 Abs. 2 TvöD.

Hier der Auszug aus dem § 4 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TvöD):

„§ 4 Versetzung, Abordnung, Zuweisung, Personalgestellung

(1) 1Beschäftigte können aus dienstlichen oder betrieblichen Gründen versetzt oder abgeordnet werden. 2Sollen Beschäftigte an eine Dienststelle oder einen Betrieb außerhalb des bisherigen Arbeitsortes versetzt oder voraussichtlich länger als drei Monate abgeordnet werden, so sind sie vorher zu hören.
Protokollerklärungen zu Absatz 1:
1. Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.
2. Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

(2) 1Beschäftigten kann im dienstlichen/betrieblichen oder öffentlichen Interesse mit ihrer Zustimmung vorübergehend eine mindestens gleich vergütete Tätigkeit bei einem Dritten zugewiesen werden. 2Die Zustimmung kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. 3Die Rechtsstellung der Beschäftigten bleibt unberührt. 4Bezüge aus der Verwendung nach Satz 1 werden auf das Entgelt angerechnet.
Protokollerklärung zu Absatz 2:
Zuweisung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die vorübergehende Beschäftigung bei einem Dritten im In- und Ausland, bei dem der Allgemeine Teil des TVöD nicht zur Anwendung kommt.

(3) 1Werden Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert, ist auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiter bestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen (Personalgestellung). 2§ 613a BGB sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.
Protokollerklärung zu Absatz 3:
1Personalgestellung ist - unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses - die auf Dauer angelegte Beschäftigung bei einem Dritten. 2Die Modalitäten der Personalgestellung werden zwischen dem Arbeitgeber und dem Dritten vertraglich geregelt.“

Es geht also um eine befristete "Zuweisung". So stellt sich die Frage, welche Position der ehemalige Referent des Bürgermeisters einnehmen sollte, wenn die befristete Zuweisung beendet wäre. Da die Stelle des Referenten laut Stellenplan mit einer Entgeltgruppe 13 eingestuft ist, wird er sicher auch wieder innerhalb der Verwaltung eine Stelle besetzen, die ebenso eingestuft ist. Gemäß des aktuellen Stellenplanes gibt es neben der Referentenstelle nur 4,75 Stellen in der gesamten Stadtverwaltung, die mit einer EG 13 eingestuft sind : 2,75 Stellen im Bereich Rechts- und Versicherungsangelegenheiten /Datenschutz, eine Stelle in der Bauverwaltung und eine Stelle im Gebäude- und Liegenschaftsmanagement. Vom Anforderungsprofil sind diese Stellen aus meiner Sicht nicht passend für jemanden, der Erziehungswissenschaften, Politik und Soziologie studiert hat. Und außerdem sind die Stellen ja besetzt. Es bleibt also abzuwarten, ob mit dem 2. Nachtrag zum Haushalt 2020 eine entsprechende Änderung des Stellenplanes erfolgt, um damit eine Stelle für den ehemaligen Referenten zu schaffen. Und dies wird sicher auch mit einer Erhöhung der Personalausgaben einhergehen müssen.

Interessant ist auch, dass der Bürgermeister erklärt, am 02.06.2020 den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung und die Fraktionsvorsitzenden über die Beendigung der Zusammenarbeit informiert zu haben, Herr Blettermann jedoch behauptet, dass mit ihm nicht gesprochen wurde. Heist das, dass der Bürgermeister tatsächlich über die BEENDIGUNG der Zusammenarbeit, also über eine Beendigung des Arbeitsvertrages informiert hat, und tatsächlich aber eine Zuweisung zu den Stadtwerken beabsichtigte, bei der der Arbeitsvertrag zwischen der Stadtverwaltung und dem ehemaligen Referenten erhalten bleiben sollte? und welches dienstliche oder betriebliche oder öffentliche Interesse an einer Tätigkeit des ehemaligen Referenten bei den Stadtwerken gibt oder gab es denn?

 

 

Kommentare

  1. Ich verstehen bis heute nicht, warum der Bürgermeister nicht einfach mit den Fraktionen darüber beraten hat, wie er mit dieser Personalie umgehen soll. Entweder nach §4 oder Kündigung mit dem Risiko, dass dagegen geklagt wird. Zumindest wäre das eine transparente Entscheidung aller gewesen und hätte nicht zu diesen Problemen geführt.

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