neue (bessere) Form der Bürgerbeteiligung in Oranienburg

 

Heute EinBlick auf die Stadtverordnetenversammlung am Montag:

Gleich zu Beginn zumindest für mich eine Überraschung:

In der Einwohnerfragestunde gab es einen Redebeitrag zu dem Beschlussantrag der SPD, in dem es um Maßnahmen zur Belebung der Bernauer Straße geht.

Auf der Homepage der Stadt findet sich unter dem Begriff „Einwohnerfragestunde“ folgende Erläuterung:

„Sie haben Fragen zu geplanten Maßnahmen im Stadtgebiet? Kein Problem, als Einwohnerin bzw. Einwohner Oranienburgs haben Sie das Recht, in den öffentlichen Sitzungen der Stadtverordneten Fragen zu stellen!

Die Fragestunde gibt es in der Stadtverordnetenversammlung, im Hauptausschuss, im Sozialausschuss, im Rechnungsprüfungsausschuss und im Werksausschuss. Bitte beachten Sie aber, dass Ihre Anfrage rechtzeitig bei der/dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung oder der/dem jeweiligen Ausschussvorsitzenden vorliegen muss, um eine zufriedenstellende Antwort vorbereiten zu können.

Die genaue Regelung findet sich in Paragraph 3, Absatz 2 der Hauptsatzung der Stadt Oranienburg. Hier heißt es:

»In öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind alle Personen, die in der Stadt Oranienburg wohnen, berechtigt, Fragen zu Beratungsgegenständen dieser Sitzung oder anderen Stadtangelegenheiten an die Stadtverordnetenversammlung oder den Bürgermeister zu stellen sowie Vorschläge oder Anregungen zu unterbereiten (Einwohnerfragestunde). Die Einwohnerfragestunde wird nach Feststellung der Tagesordnung durchgeführt. Fragen müssen drei Werktage vor der Sitzung schriftlich an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung gerichtet sein. Der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung leitet die Fragen unverzüglich dem Bürgermeister zu. Kann eine Frage in der Sitzung nicht mündlich beantwortet werden, ist eine schriftliche Antwort an den Fragenden vorzunehmen. Die Fragen und Antworten sind zu protokollieren und der Niederschrift der Sitzung als Anlage beizufügen.«


Die Frist von drei Werktagen gilt auch für die Fragestunden in den Ausschüssen.“


Da es seit letztem Jahr eine Satzung zur Beteiligung von Einwohnern gibt, ist es an der Zeit, dies auch über die Homepage der Stadt richtig darzustellen. Das verwirrt sonst und dient eben nicht dazu, die Menschen zur Beteiligung zu ermutigen. 

Die Hinweise im Statement zum SPD-Antrag waren aber wirklich gut, es soll schnell etwas getan werden, da die Händler unter der derzeitigen Situation leiden.

Gerade die Läden der WOBA auf den Boulevard stehen leer. Warum stellt die WOBA diese nicht auch Gastronomen zur Einrichtung eines Cafes zur Verfügung? Das Cafe, welches es dort schon einmal gab, wurde geschlossen, da sich Mieter davon gestört fühlten. Na gut, aber im Schlosspark finden weiter Veranstaltungen statt, auch wenn sich einzelne Anwohner über die Lautstärke beschweren. Es heißt, dass Veranstaltungen zum öffentlichen Leben gehören und deshalb toleriert werden müssen. Warum geht das nicht bei einen Cafe auf dem Boulevard? Damit gäbe es wieder mehr Leben dort und ein WC an Markttagen wäre schön! Vorschläge, die nicht erst umgesetzt werden können, wenn es neues Konzept erarbeitet ist. Wie heißt es so schön: Machen ist wie Wollen – nur krasser!

Noch ein guter Vorschlag war die Abschaffung der Anwohnerparkausweise. Die Parkraumbewirtschaftung in der Innenstadt wurde 2016 „auf Probe“ eingeführt und die Entscheidung sollte jährlich überprüft werden. Auch 2017 waren die Stadtverordneten noch davon überzeugt, dass die Parkraumbewirtschaftung ein Erfolg ist und beibehalten werden soll – und das gilt bis heute.

Nur zur Veranschaulichung: Die Stadt baut aus eigenen Mitteln Parkplätze (vielleicht ist auch mal etwas Fördergeld dabei). Dort parken heutzutage aber vor allem Leute mit Anwohnerparkausweis. Dieser wird beim Landkreis beantragt, ist für ein Jahr gültig und kostet 20,45 € für Anwohner und 60 € für Gewerbetreibende ebenfalls gültig für ein ganzes Jahr. Das heißt, die Stadt baut die Parkplätze, der Landkreis bekommt das Geld für die Parkausweise und Menschen, die nur mal kurz in der Innenstadt parken wolle, finden kaum einen Parkplatz, obwohl in diesem Fall wenigstens die Stadt die Parkgebühren bekommen würde. So kommt der Landkreis auch zu Geld! Und die Vermieter finden das sicher auch nicht schlecht, so gibt es weniger Beschwerden von Mietern über unzureichende Mieterparkplätze. Die Vermieter vermieten die Wohnungen und bekommen Miete, die Stadt baut und bezahlt ihnen die Parkplätze.

Es gewinnen also fast alle – außer die Stadt: Das Geld ist ausgegeben, die Parkplätze sind voll, aber Parkgebühren gehen verloren, die Menschen sind sauer und die Händler erst recht, da ihre Kunden keinen Parkplatz finden. Deshalb ist die Abschaffung dieser Form der „Parkraumbewirtschaftung“ tatsächlich ein guter Vorschlag. Besser noch: „Brötchentaste“ für mindestens 30 Minuten und die Einführung von „Handyparken“, ich fände das gut!

Aus meiner Sicht ist es wirklich gut, wenn die Entwicklung der Bernauer Straße nicht losgelöst von der Gestaltung des umgebenden Gebietes gesehen wird. Jetzt könnte an der Rungestraße ein Einkaufszentrum entstehen. Aber vielleicht ist es gut, bei der Planung daran zu denken, dass diese Straße eventuell eine Umfahrung der Bernauer Straße sein könnte für den Fall, dass es dort tatsächlich mal eine Fußgängerzone gibt. Oder, oder, oder….der Vorschlag, einen Sonderbauausschuss zu dem Thema durchzuführen, wird hoffentlich bald umgesetzt.

Man kann also feststellen: es ist gut, wenn Bürger*innen nicht nur Fragen stellen, sondern auch gute Ideen und Vorschläge zu Gehör bringen können in der Stadtverordnetenversammlung und in den Ausschüssen. Davon haben wir alle etwas!

 

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